Einbrecher haben nie Betriebsferien; deshalb: Informieren Sie lhren Nachbarn über lhre Abwesenheit. Bitten Sie ihn, lhren Briefkasten zu leeren, wenn Sie länger als einen Tag weg sind, damit unwillkommene Gäste nicht schon von weitem sehen, dass niemand zu Hause ist.
Mit diesen und anderen Aktionen, wie zum Beispiel Licht, können Sie sich selbst schützen. Wenn aber auch ihre Nachbarn in den Ferien sind, bietet die Nachbarschaftshilfe von Birmensdorf verschiedene Hilfen an.
Jedes Jahr, während der Sommerzeit, mehren sich die Beschwerden wegen Mittags- und Nachtruhestörungen. Weil es das Gesetz so
will, muss dann die Polizei «einschreiten». Sie ist verpflichtet, für Ruhe zu sorgen.
Mit mehr Rücksichtnahme auf der einen und mit mehr Toleranz auf der anderen Seite, liesse sich ein solch grosser
Polizei-Aufwand weitgehend vermeiden.
Auszug aus der Birmensdorfer Polizeiverordnung:
Jede Störung der Nachtruhe zwischen 22.00 und 07.00 Uhr ist verboten.
Als Nachtruhestörung gilt jede lärmverursachende Handlung innerhalb und ausserhalb von Liegenschaften oder im Freien.
lnsbesondere sind in dieser Zeit Fenster und Türen geschlossen zu halten, damit Drittpersonen in ihrer Nachtruhe nicht gestört werden.
Lärmige Arbeiten (inkl. lndustrie, Gewerbe, Baustellen, Haus- und Gartenarbeiten) sind an Werktagen von 12.00 - 13.00 Uhr und
von 20.00 - 07.00 Uhr, an Samstagen von 12.00 - 13.00 Uhr und ab 17.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen generell verboten.
Seit dem 1. März 2018 gibt es 4 Glascontainer und einen Papiersackabfallbehälter an der Haslenstrasse. Es darf nur Glas eingeworfen werden. Es darf weder Metall noch Plastik in die Glascontainer eingeworfen werden.
In den Gemeindemitteilungen Nr. 834 vom Anfang März 2018 finden sie auf Seite 2 einen Artikel zu dieser neuen Glassammelstelle.
Die Gemeindemitteilungen Nr. 834 finden sie unter folgendem Link:
Bitte halten Sie sich an die folgenden Einwurfzeiten:
Montag – Freitag: 08.00 – 12.00 Uhr 14.00 – 18.00 Uhr
Samstag: 09.00 – 12.00 Uhr 14.00 – 16.00 Uhr
Ausserhalb dieser Einwurfzeiten, sowie an Sonn- und allgemeinen Feiertagen ist der Einwurf verboten.